Vor dem Erben müssen Hürden überwunden werden.
Die Erbfolge
Man muss einen Antrag für einen Erbschein stellen.
Ein Erbschein legitimiert die Erben als Rechtsnachfolger des Erblassers.
Man muss viele Urkunden beschaffen.
Der Antragsteller muss dem Nachlassgericht alle Verwandtschaftsverhältnisse durch Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und Sterbeurkunden nachweisen. Ich musste herausfinden wo die Verwandten geboren wurden, geheiratet haben, gestorben sind, welches Standesamt die nötigen Urkunden hat. Ein Standesamt wollte vor Herausgabe der Urkunde die Geschäftsnummer vom Amtsgericht haben, die ohne Urkunden nicht vorhanden ist.
Die Verwandtschaft muss mit Urkunden bewiesen werden.
Man muss nach Miterben suchen.
Ich fand heraus das es 17 Miterben gab.
Nach acht Monaten wurde der Erbschein erteilt. Ich fuhr von Hamburg nach Berlin um den Erbschein zu unterschreiben. Eine Woche später bekam ich den Erbschein für die 17 Erben. Danach folgten vier Wochen Einspruchsfrist.
Im Erbschein sind die Namen der Erben, ihre Adressen und unterschiedlichen Anteile aufgeführt.
Über den Nachlass können alle Miterben nur gemeinsam verfügen.
Ziel ist die Teilung des Nachlasses.
Nach dem Erben muss die Erbschaftssteuer bezahlt werden.

Das Finanzamt schickte an alle Miterben individuelle Forderungen der Erbschaftssteuer.
Als Bevollmächtigter hatte ich viel Arbeit
Mein Erbschaft Ordner wurde übervoll.
Darin ist der Schriftverkehr mit dem Nachlassgericht, mit den Erben, mit den Standesämtern, mit dem Betreuer der Verstorbenen, mit den Banken, mit dem Finanzamt, mit dem Steuerberater, mit der Treuhandgesellschaft, mit Versicherungen, mit einem Gericht, das bei der Suche nach den Erben hilfreich war. Im Ordner sind Urkunden von den Standesämtern, Meine Vollmachten von den Erben, zahlreiche Vollmachten für die Banken, die Informationen von Banken über die Kontostände, meine Excel-Tabellen um einen Überblick über den Nachlass zu bekommen, der Auftrag für die Grabpflege, der Erbschein, meine Steuererklärung für die Erbengemeinschaft. Um das Schließfach zu kündigen und um zu sehen was da drin war, fuhr ich nach Berlin. Der Schlüssel zum Schließfach, den mir der Betreuer übergeben hatte, passte nicht. Ich musste noch mal nach Berlin fahren.
Es dauerte fast ein Jahr bis alles geregelt war.
Am längsten muss man auf eine Antwort von Behörden warten, die arbeiten im Schneckentempo. Die Banken haben schneller reagiert. Ich habe für einen Erbschein gesorgt, Vollmachten eingeholt, Dokumente beglaubigen lassen, viele Briefe geschrieben, die Konten bei den Banken aufgelöst. Das Geld ließ ich auf ein Sammelkonto bei der Dresdner Bank überweisen. Von der Bank bekam ich Mitteilungen über die Konto-Bewegungen. z.B. Abzüge für die Grabpflege, für einen Anwalt der für die Steuererklärung zuständig war, für Beerdigungskosten, für Gerichtskosten, für Betreuervergütung, für Bankgebühren usw. Mit Hilfe einer Excel Tabelle ermittelte ich was letztendlich auf dem Sammelkonto blieb, und welcher Betrag den Erben, entsprechend ihrem Anteil, zustand. Ich sorgte dafür das ihnen ihr Anteil auf ihr Konto überwiesen wurde.
Die Erbengemeinschaft konnte ich nicht ganz auflösen.
Die Erbengemeinschaft war mit 50.000 € am Einkaufszentrum Pankow in Berlin beteiligt, am Fundus 35. Das ist ein geschlossener Immobilien Fond. Den konnte man nur über den Zweitmarkt verkaufen. Dort bekam man statt 50.000 € nur ca. 25.000 €. Mein Verkaufsauftrag wurde von der Treuhandgesellschaft Jagdfeld und Partner abgelehnt. Lapidare Begründung: Sie gehören nicht zur Erbengemeinschaft. Obwohl meine Vollmachten, die Kopien der Personalausweise und der notariell beglaubigten Erbschein der Treuhandgesellschaft vorlagen. Da hatte ich keine Lust mehr die Hindernisse beim Verkauf auch noch zu überwinden. Das Einkaufszentrum brachte damals eine Rendite von 4 % . Das war ja auch gut.
Für die Treuhandgesellschaft Jagdfeld und Partner war ich der Ansprechpartner. Die Rendite wurde jedes Jahr auf mein Konto überwiesen. Die Anteile der Erben überwies ich weiter auf deren Konto. Dabei war mir meine Excel Tabelle, mit den Namen, Anteilen, Kontodaten, Beträgen, hilfreich. Einige Jahre ging das so problemlos. Dann nervte mich das Finanzamt. Es schickte mir jedes Jahr einen Steuerbescheid für die Erbengemeinschaft. In einem Jahr stimmten die Anteile und Beträge nicht. Ich erhob Einspruch. Daraufhin forderte das Finanzamt eine Feststellungserklärung im online Elster Formular und eine Vollmacht von mir. Da beschloss ich den Anteil am Fundus 35 zu verkaufen. Im Internet fand ich einen Interessenten.
Ich verfasste einen Brief an die 13 Erben, druckte ihn aus, kaufte Briefmarken und Umschläge, brachte die Briefe zur Post. Die Erben stimmten einem Verkauf für 69 % zu. Ich unterschrieb den Kaufvertrag und der Interessent kümmerte sich um die Abwicklung der Übertragung. So ging der Verkauf diesmal reibungslos über die Bühne.
Mein Auftrag als Bevollmächtigter die Erbengemeinschaft aufzulösen war erfüllt.
Ein Anwalt hätte mit der Auflösung der Erbengemeinschaft viel Geld verdienen können, denn die Gebühren werden nach dem Gegenstandswert berechnet. Meine Arbeit habe ich als ehrenamtliche Tätigkeit gesehen.
Mit einem Testament gibt es für die Erben keine Hürden.
Man muss dem Amtsgericht das Testament vorlegen. Zuständig ist das Amtsgericht an dem der Erblasser seinen Wohnsitz hatte.
Ohne Testament kann es Monate dauern bis man über sein Erbe verfügen kann. Wenn man nach Erben suchen muss kann es sogar Jahre dauern.