Jedem kann es passieren das ihm ein Betreuer aufgezwungen wird.
Der Begriff Betreuer ist irreführend.
Betreuer kann jeder werden.
Man braucht keine besondere Qualifikation. Viele berufliche und ehrenamtliche Betreuer leisten trotzdem gute Arbeit. Ein Betreuer wird aus dem Vermögen des Betreuten bezahlt. Der Betreuer meiner Kusine wurde mit 62 € pro Stunde für seine Arbeit gut bezahlt. Manche Angehörige sind mit der Betreuung unzufrieden oder sie fürchten um das Erbe, aber sie können nicht viel bewirken. Betreuer haben eine Auskunftspflicht gegenüber den Erben. Der Betreuer meiner Kusine blockte Fragen mit seinem Anrufbeantworter ab.
Die Kontrolle der Betreuer ist mangelhaft.

Die Betreuung endet mit dem Tod des Betreuten.
Der Betreuer muss Unterlagen, Dokumente, Urkunden, Kontoauszüge, Sparbücher, Wertgegenstände, alle von ihm verwahrten Gegenstände an den Erben aushändigen.
Der Betreuer meiner Kusine forderte bei der Übergabe 12.000 Euro, zahlbar sofort. Der Bevollmächtigte zahlte nicht.
Der Betreuer gab nur die Bankunterlagen heraus. Später gaber dem Bevollmächtigten der Erbengemeinschaft einen einen Schließfachschlüssel.
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Der Schlüssel passte nicht zu dem Schließfach. Er war von einer anderen Bank. Außerdem gehören zu einem Schließfach immer zwei Schlüssel.
Der Betreuer verarschte die Erben. Fünf Leute hatten sich vergeblich bei der Dresdner Bank getroffen. Einige waren zur Auflösung des Schließfachs extra von Hamburg nach Berlin gefahren.
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Im Schließfach waren Schmuck und Münzen. Der Bestand stimmte mit einer alten Liste des Betreuers nicht mehr überein. Die wertvollsten Münzen 'Deutsches Museum' fehlten.
Die Briefmarkenalben waren nicht im Schließfach. Sie waren in der Wohnung des Betreuers.
Er hätte die wertvollsten Briefmarken zu seinen Gunsten verkaufen können.
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Für die Herausgabe der Briefmarkenalben stellt er die Bedingung seine Rechnung von 12.900 €, für seine Tätigkeit als Betreuer, zu bezahlen.
Weil der Betrag durch nichts gerechtfertigt war zahlte der Bevollmächtigte nicht. So blieben die Briefmarkenalben im Besitz des Betreuers.
Schon vorher hatte er mehren Erben telefonisch angedeutet das er miterben würde. Der Betreuer schickte Einzelrechnungen an die Erben.
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Die Forderung des Betreuers ( 12.900 € ) war vom Vormundschaftsgericht nicht bewilligt und rechtlich nicht durchsetzbar. Betreuer können machen was sie wollen.
Wegen mangelhafter Kontrolle habe ich mein Vertrauen in Betreuer verloren.